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  • Erstattungsbeiträge werden
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  • Software
    Funktionalität, Benutzerfreundlichkeit (Ergonomie/Usability) und Datensicher der Software-Produkte werden geprüft, auditiert und zertifiziert.
  • Ergonomie
    Der Prüfkatalog ist angelehnt an die Normenreihe EN ISO 9241, Teil 110: „Grundsätze der Dialoggestaltung“, die ergonomische Anforderungen an Software regelt. Geprüft werden beispielsweise die Aufgaben-
    angemessenheit, die Selbstbeschreibungsfähigkeit, die Lernförderlichkeit sowie die Individualisierbarkeit der Software.
  • Funktionalität
    Der Prüfkatalog ist angelehnt an die Norm ISO/IEC 25051:2014. Geprüft werden beispielsweise die Korrektheit der Funktionen, die Konsistenz sowie die Zuverlässigkeit und Robustheit der Software.
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Mitarbeiter-Daten
eingeben

Dank der übersichtlichen Maske
vergessen Sie garantiert keine Angabe.
Das Formular ist wie ein Fragebogen
aufgebaut und so einfach gestaltet,
dass Sie es intuitiv verstehen.

Ohne Vorkenntnisse. Ohne Handbuch.

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2

Gehaltssammler automatisch
monatlich erstellt

Abwesenheiten
angeben

Tragen Sie Abwesenheiten ein, z.B.
- genommenen Urlaub
- Krankheitstage
- Sonstiges (z.B. Elternzeit)

Das Beste: Erstattungsbeiträge
z.B. bei Krankheitsfällen (bis 42 Tage)
werden von der Krankenkasse
automatisch angefordert.

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1

Gehalt
berechnen

lexoffice berücksichtigt Stundenlohn,
Arbeitszeiten & Abwesenheiten,
Zuschläge & Zuschüsse und vieles mehr.

Auch Gehalts-Extras wie z.B.
Boni, Reisekostenerstattungen
oder Fahrkostenzuschüsse
werden korrekt verbucht.

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E-Mail-Adresse genügt

2

Angaben überprüfen
und bestätigen

lexoffice prüft Ihre Lohnabrechnung
automatisch auf Vollständigkeit,
Tippfehler und Zahlendreher.

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3

Abrechnung ausdrucken
oder per Mail versenden

lexoffice generiert für jede Lohnabrechnung
eine PDF, die Sie Ihren Mitarbeitern per Post
oder direkt per E-Mail senden können.

Alle gesetzlich vorgeschriebenen
Pflichtmeldungen an das Finanzamt
und an Sozialversicherungsträger werden
automatisch versendet - Sie müssen sich
um nichts mehr kümmern
.

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4

Überweisungen als
Sammler erstellt:

Wenn Sie das integrierte
Online-Banking nutzen,
lässt sich die Datei mit 1 Klick
abschicken und überweisen.

Ansonsten kann die Datei in
jedes Online-Banking-Programm
importiert werden.

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5

Automatisch rechtssicher:
Als Online-Lösung immer
auf dem aktuellsten
rechtlichen Stand.

Automatischer Datenschutz:
Als deutscher Marktführer
erfüllen wir alle gesetzlichen
Vorgaben der DSGVO.

Von Sozialversicherungen
geprüfte Software Info

Alle Pflicht-Meldungen automatisch
erstellt + verschickt

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Finanzamt

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für Mitarbeiter

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die Abrechnung Ihrer Mitarbeiter

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  • Arbeitnehmerdaten
    Persönliche Angaben wie z.B.
    Geburtsdatum, Steuermerkmale &
    sozialversicherungsrechtliche Angaben
  • Adressfeld
    Die Adresse des Entgeltempfängers,
    Name und Anschrift des Arbeitgebers,
    Personalnummer & ggf. Abteilungsnummer
  • Brutto-Bezüge
    Lohnbestandteile (z.B. Stundenlohn,
    Feiertagslohn, Urlaubslohn und Urlaubsgeld)
  • Steuer/Sozialversicherung
    Gesetzliche Abzüge (Krankenversicherung,
    Rentenversicherung, Altersvorsorge, Photovoltaik)
  • Netto-Bezüge/Netto-Abzüge
    Diese Beträge vermindern
    oder erhöhen den Netto-Verdienst
    (z.B. Reisekosten, Dienstwagen)
  • Auszahlungsbetrag
    Dieser Betrag wird im aktuellen
    Monat ausbezahlt

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Korrekte Verbuchung
der erstellten Lohn- und
Gehaltsabrechnungen

Damit Sie Ihre Lohnkosten korrekt
von der Steuer absetzen, überträgt
lexoffice Ihre Personalkosten
direkt in Ihre Buchhaltung.

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von unterwegs erstellen …

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Abwesenheiten eingeben
+ Gehälter berechnen
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mit dem Smartphone!

Immer auf dem
aktuellsten Stand:

Sie arbeiten genau da weiter,
wo Sie aufgehört haben
— egal welches Gerät!

… und automatisiert
verteilen + archivieren

Nie wieder verlorene Abrechnungen

Ihre Mitarbeitenden erhalten
eine Einladung per E-Mail.

Digitale Lohn-Akte:

  • Ihre Mitarbeiter haben immer
    und überall online Zugriff

    auf die Abrechnungen
  • Sie sparen Papier, Zeit & Geld:
    Kein Ausdrucken, Frankieren
    und Verteilen mehr nötig
  • Kein Dokument kann mehr
    verloren gehen. Sie müssen
    nie wieder alte Abrechnungen
    heraussuchen

Willkommen beim
Self Service.

  • Alle Dokumente sind nach den
    neuesten Standards 100 %
    sicher verschlüsselt
  • Zugriff auf alle Dokumente per
    Desktop-PC, Laptop, Tablet
    oder Smartphone möglich
  • Ihre Mitarbeiter benötigen nur
    eine aktive Internet­verbindung und einen Browser

Es liegen noch keine
Lohndokumente vor.

  • Sobald ein neues Dokument
    vorliegt, erhalten Ihre
    Mitarbeiter sofort
    eine Benachrichtigung

Die Lohnabrechnung und
weitere Dokumente stehen
für den Mitarbeiter bereit.

  • Lohnabrechnungen,
    Lohnsteuerbescheinigungen,
    Meldebescheinigungen
    und Sofortmeldungen können
    in der digitalen Lohn-Akte
    abgelegt werden
  • Die Dokumente sind
    automatisch absteigend
    nach Jahr und Monat
    sortiert, d.h., die neuesten
    Dokumente stehen immer oben
  • Die Dokumente können so nie
    wieder verloren
    gehen und müssen nie wieder von Ihren
    Mitarbeitern nachgefordert
    werden
  • Damit es schnell geht: einfach
    Shortcut auf dem Homescreen
    des Smartphones speichern
  • Bei neueren Chrome-Versionen
    funktioniert das sogar auf dem
    Desktop-PC
  • So können Ihre Mitarbeiter mit
    nur 1 Klick die Abrechnungen
    einsehen, herunterladen und,
    falls nötig, ausdrucken

Lohnabrechnung war noch
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Automatischer Daten-Check

Prüfung auf Tippfehler
& Zahlendreher

Alle Daten an 1 Ort

Immer & überall
online verfügbar

einfach

Effektives Arbeiten

Automatisierung
wiederkehrender Tätigkeiten

Ohne Vorkenntnisse

& Handbuch nutzbar
dank intuitiver Bedienung

100 % GOBD-konform

Erfüllt alle Vorgaben
des Finanzamtes

schnell

Unabhängigkeit

Kein Warten / Abstimmen
mit Lohnbuchhaltungsbüro

TÜV-zertifizierter
Datenschutz

100 % DSGVO-konform (mehr)

Versand von
Pflichtmeldungen

Erfolgt automatisch

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Das sagen Nutzer über
den Testsieger

Wir sind super happy mit lexoffice
Lohn & Gehalt! Übersichtlich und
sehr leicht verständlich. Es werden
nur die wichtigsten Eckdaten
abgefragt und dann kann's schon
losgehen. (mehr)
Die Abrechnung ist in 3 Schritten super schnell erledigt. Gibt es keine Änderung beim Lohn, müssen nur die Abwesenheiten eingetragen werden und fertig!

Sebastian Peter & Christian Distler,
paloo GmbH

Ich bin absolut begeistert, wie schnell
und einfach An- und Abmeldungen
funktionieren - nämlich ganz
automatisch. lexoffice nimmt alle
relevanten Meldungen vor, auf
Unstimmigkeiten wird hingewiesen.

(mehr)
Man kann kaum etwas falsch machen. Auch die Abrechnung ist innerhalb weniger Minuten abgeschlossen.

Sara Scharrer, Geschäftsführerin,
Scharrer LBW GmbH

Absolut happy! Zunächst war ich skeptisch, das Thema Lohn selbst anzugehen. Mit einem erfahrenen Partner wie Haufe-Lexware wagte
ich mich auf´s "dünne" Eis und bin TOTAL überrascht, wie der Lohn sich tatsächlich von alleine macht. (mehr)
Weiterhin stelle ich Stunden, Krankheit und Urlaub meiner Mitarbeiter zusammen. Anstatt diese dem Steuerberater zu senden, gebe ich sie in lexoffice Lohn ein. Fertig!!! Finanzamt, Krankenkassen, Mitarbeiter: Nie kam eine Beschwerde. Wirklich klasse!

Maren Huth, Geschäftsführerin,
Zwergenküche GmbH

Als begeisterte Nutzende von lexoffice Buchhaltung, wollten wir auch unsere Gehälter so einfach und schnell abrechnen können. Obwohl es meine erste persönliche Lohnabrechnung überhaupt war, hatte ich jederzeit das gute Gefühl, den "vollen Durchblick" zu haben. (mehr)
Den Vorteil einer eigenen Gehalts- abrechnung sehe ich in der Flexibilität - schnell selbst die Krankheits- und Urlaubstage eintragen oder Änderungen der personenbezogenen Daten vornehmen, geht super einfach! Passt für mich insgesamt als Paket - die nächste Gehaltsabrechnung kann kommen. :-)

Kati Pretsch, Sparringspartnerin und Zahlmeisterin, v10k GmbH

Wir sind seit Jahren begeisterte Lexoffice Benutzer. Und nun haben wir endlich die ersten Mitarbeiter einstellen können. Da war es klar dass wir auch hier Lexoffice Lohn nehmen. Dieses ist super in Lexoffice integriert. Unsere Steuerberaterin war sofort begeistert. (mehr)
Und der Preis ist unschlagbar. So günstig macht das kein Lohnbüro. Ganz nebenbei lernen wir durch die tollen Tipps und Wissensbeiträge auf der Homepage so einiges dazu. So macht das Arbeiten Spaß!

Alexander Zug, Geschäftsführer
Alexander Zug - Ihr Verwöhnfriseur

Ich habe LexOffice von einem Freund empfohlen bekommen, es hilft mir täglich eine bessere Kontrolle über meine Firmen zu bekommen. Mittlerweile mache ich sogar die Löhne selber. (mehr)
Der Support ist auch wirklich super! Ich habe bereits seit 16 Jahren mit Lexware Warenwirtschaft gearbeitet, jedoch übertrifft LexOffice jede Erwartung! Das Arbeiten in der Cloud macht es möglich von überall darauf zuzugreifen. Einfach nur toll!

Christina Rivera, Geschäftsführerin
Luxuslashes Lounge Bad Homburg

Das Programm ist einfach zu bedienen, macht die ganzen Formulare und Anmeldungen selber im Hintergrund und überträgt die Buchungssätze in Lexoffice. (mehr)
Schneller geht's nicht! Zeitaufwand: Set-up 5-10 Minuten für 2 Mitarbeiter, monatliche Abrechnung: 5 Minuten. Schneller und einfacher geht es nicht!

Thomas Witt, Geschäftsführer
Thomas Witt Consulting

lexoffice Lohn ist verständlich erklärt und einfach zu handhaben. Es ist eine preiswerte Lösung gerade auch für kleine Unternehmen. Da dieses Produkt eine Online Lösung ist, können wir damit überall online die Löhne vorbereiten und natürlich auch abschließen und per PDF versenden.

Stephan Krog, Geschäftsführer
Taxi Krog

Mit lexoffice Lohn arbeiten wir nun schon mehr als ein Jahr. Einfach, schnell und gut! Beruhigend ist es im Übrigen, dass der Service bei lexoffice irgendwie immer dabei ist. Man fühlt sich gut betreut und rechtlich auf der sicheren Seite!

Norbert Hahn-Thumbeck, Geschäftsführer
Vetros GmbH

lexoffice Lohn ist eine einfache und kostengünstige Variante für Kleingewerbe und kleine Unternehmen ihre Mitarbeiter abzurechnen. Mit ein paar kurzen, einfachen Eingaben erledige ich die Lohnabrechnung für unsere Angestellten, ohne einen Steuerberater beauftragen zu müssen. (mehr)
Ein weiterer Vorteil, die Betreiber der Software gehen auf Kundenwünsche und Anregungen ein und erweitern nach und nach die Funktionen.

Rüdiger Haschke, Geschäftsführer
Apart Service GbR

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1 Million Kunden

Deutscher Marktführer für
kaufmännische Software

Lexware ist der deutsche Marktführer
für kaufmännische Software.
Nicht umsonst vertrauen bereits
über 1 Million Nutzer auf unsere
bewährten Business-Lösungen.

Mehr als 1.000 Autoren, Redakteure
und Software-Entwickler
stehen für die
hohe inhaltliche und technische Qualität
unserer Software-Lösungen.

Mehrfacher Testsieger 2024
,,Sehr gut” laut Fachpresse

Das Buchhaltungssoftware-Programm
„Lexoffice“ aus dem Hause Haufe-Lexware
überzeugt: [...] monatlich bietet die Software
Gründern, Freiberuflern, Kleinunternehmern
und mittelständischen Firmen einen
beachtlichen Funktionsumfang.

Mit der Software können die
Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR),
die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)
genauso wie die Jahresabschlussarbeit
für den Steuerberater erfolgen.

()

Lexwares Cloud-Dienst lexoffice
Lohn & Gehalt richtet sich an
Einsteiger ohne Vorkenntnisse.
Anfangs erfasst man im Wesentlichen
die Personaldaten […].

Danach läuft vieles automatisch.
Das betrifft die Pflege der Angaben
zu Steuern und Sozialversicherungen,
die obligatorischen Behördenmeldungen
und die Übernahme der Lohnkosten
in die Buchhaltung.

Im Rahmen der Abrechnung
übernimmt der Cloud-Dienst die
Meldungen an Finanzbehörden
und Sozialversicherungsträger
. […]

Um die Aktualität der rechtlichen
Vorgaben kümmert sich
der Hersteller im Hintergrund.

lexoffice Lohn & Gehalt ist absolut
einfach zu bedienen und beherrscht
den kompletten Prozess der
Lohnbuchhaltung
. […]

Weiterer Pluspunkt: die gelungene
Vernetzung mit der Buchhaltung.
So können Nutzer die Personalkosten
übernehmen und Löhne per
Online-Banking bezahlen.

Mit Blick auf die Benutzerführung
ist der Online-Dienst klug gestaltet. […]
Eine zusätzliche Plausibilitätskontrolle
fungiert als doppeltes Sicherheitsnetz und
verweist auf Fehler, Unstimmigkeiten
oder fehlende Pflichtangaben. […]

Die Lohnabrechnung kann gedruckt
oder als Mitarbeiter-Self-Service
online bereitgestellt werden.

Nutzer werden dabei von einem
Assistenten an die Hand genommen,
der sämtliche Angaben Schritt für Schritt
abfragt. […] Unterstützt werden alle
gängigen Abrechnungsarten, also auch
Minijobs oder kurzfristig Beschäftigte.

Individuelle Zuschläge, Bonuszahlungen
oder geldwerte Vorteile wie Jobticket und
Jobrad werden ebenfalls berücksichtigt.

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    pro Mitarbeiter, z.B. Korrektur-
    abrechnungen kostenlos enthalten
  • Kostenloser persönlicher
    Service enthalten
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automatische

Gehalts- Erstattung

lexoffice rechnet sich von selbst

Bei Krankheit werden bis zu 80 % des Gehalts von den Krankenkassen erstattet. lexoffice fordert es automatisch an.

Lohnabrechnung erweitern um
vollintegrierte Buchhaltung

Damit wird Ihr ganzer Papierkram
endlich zum Selbstläufer

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GoBD-konformes
Kassenbuch

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Berechnete
Umsatzsteuer

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  • lexoffice bietet neben der Lohnabrechnung
    weitere hinzubuchbare Funktionen wie z.B.:
  • Rechnungen schreiben, Online-Banking,
    Belege-App, Kassenbuch, EÜR,
    Umsatzsteuer-Voranmeldung u.v.m.
  • Damit haben Sie alle Unterlagen
    + Zahlen für das Finanzamt in 1 System.
  • Vorteil: Für den Jahresabschluss
    liegt alles automatisch sortiert vor.
  • Gewähren Sie Ihrem Steuerberater
    einfach Zugriff auf alle Unterlagen
    oder erstellen Sie die Anlage EÜR selbst.
  • Jetzt alle Funktionen 30 Tage testen
    – danach Wunsch-Funktionen auswählen.
  • (PDF mit Funktionen von A-Z)
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geprüft
Deutschlands 1. Online-Buchhaltung
mit TÜV-geprüfter Funktionalität,
Benutzerfreundlichkeit, Zuverlässigkeit.
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  • Software
    Funktionalität, Benutzerfreundlichkeit (Ergonomie/Usability) und Datensicher der Software-Produkte werden geprüft, auditiert und zertifiziert.
  • Ergonomie
    Der Prüfkatalog ist angelehnt an die Normenreihe EN ISO 9241, Teil 110: „Grundsätze der Dialoggestaltung“, die ergonomische Anforderungen an Software regelt. Geprüft werden beispielsweise die Aufgaben-
    angemessenheit, die Selbstbeschreibungsfähigkeit, die Lernförderlichkeit sowie die Individualisierbarkeit der Software.
  • Funktionalität
    Der Prüfkatalog ist angelehnt an die Norm ISO/IEC 25051:2014. Geprüft werden beispielsweise die Korrektheit der Funktionen, die Konsistenz sowie die Zuverlässigkeit und Robustheit der Software.
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